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LG Cottbus, 17.05.2006 - 1 S 257/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung eines Freistellungsanspruchs wegen entstandener Rechtsanwaltsgebühren; Freiwerden der Versicherung von der Verpflichtung zur Leistung aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag auf Grund vertraglicher Verletzung des Versicherungsnehmers; Geltendmachung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Senftenberg - 21 C 120/05
- LG Cottbus, 17.05.2006 - 1 S 257/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 26.08.2005 - 17 W 29/05
Auszug aus LG Cottbus, 17.05.2006 - 1 S 257/05
Auf die zwischen den Parteien des Rechtsstreits außerdem geführte Kontroverse, ob die Terminsgebühr nach VV Nr. 3104 dann nicht anfällt, wenn nach erteiltem Klageauftrag, aber vor Klageeinreichung eine Einigung der Parteien gelingt (so etwa OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.08.2005 - I - 17 W 29/05; anders Riedel/Sußbauer, RVG, 9. Aufl. VV Teil 3 Vorb.
- AG Cochem, 05.02.2016 - 21 C 518/14
Rechtsschutzversicherung - Leistungsfreiheit bei Obliegenheitspflichtverletzung …
Darüber hinaus sieht das arbeitsgerichtliche Verfahrensrecht in §§ 54, 57 Abs. 2 ArbGG auch nach Klageerhebung ein Hinwirken auf eine gütliche Erledigung des Rechtsstreits ausdrücklich vor (vgl. LG Cottbus, 1 S 257/05, AG Düsseldorf, 27 C 5787/06).